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Vollmachterteilung
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Wählen Sie in der linken Navigationsleiste "Vollmacht.rtf",
drucken Sie das Formular aus (Bei Druckproblemen: Strg P drücken) unterzeichnen Sie und
senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück. |
Vollmacht
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Palm, Rathausgasse 9, 53111 Bonn
wird hiermit in Sachen
wegen
unbeschränkt Vollmacht erteilt,
1. den oder die Vollmachtgeber
außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen
Gerichten und Behörden zu vertreten;
2. zur Prozessführung (u. a.
nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
Widerklagen;
3. zur Antragstellung in
Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über
Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen
Versorgungsauskünften;
4. zur Vertretung und
Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO,
mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher
Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von
Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen
nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere
auch für das Betragsverfahren;
5. zur Vertretung in sonstigen
Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in
Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer);
6. zur Begründung und Aufhebung
von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle
Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest
und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die
Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise
auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder
auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch
Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden,
insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von
sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Ort/Datum
Unterschrift |
Online-Beratung

Welche Vorteile bedeutet eine
Online-Beratung für Sie?
Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass
ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist
insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert
werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr
Problem unterrichten.
| Online-Beratungen
werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor
Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit
der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche
Fallbehandlung. |
Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns
in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email
skizzieren. Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine
Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass
Sie vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten.
Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre
Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen,
Ergänzungen etc. zur Verfügung. |
| Wir sehen hier von den
etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email
folgende Angaben zu machen: Name,
Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).
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| Hinweise
zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto
leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte
wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie
erreichen wollen. Soweit
wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns
die Materialien als Email-Attachment zu. Telefon: 0228/63 57 49 |
| In eiligen
Fällen können Sie uns unter den angegebenen Email-Adressen auch am Wochenende oder an
Feiertagen erreichen. Bei einstweiligen Verfügungen oder Haftprüfungen können Sie uns
an solchen Tagen auch unter 0228/925 02 09 erreichen. Wir übernehmen solche dringenden
Fälle, wenn persönliche Präsenz erforderlich ist, im Raum Bonn, Siegburg, Köln und
Düsseldorf. |

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Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass es im Fall von erstmaligen Online-Beratungen von neuen
Mandanten zu unserer eigenen Absicherung notwendig ist, dass ein Vorschuss geleistet
wird. |
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Scheidung-online
Was heißt eigentlich Scheidung
online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe
ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und
Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell
gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen
Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
aus, senden Sie uns eine Vollmacht
und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
unsere Kanzlei machen müssen.
Selbstverständlich können
Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben,
die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland
für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten,
wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben.
Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt
das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten.
Wir führen dann - wenn
Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren
durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die
Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen.
Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.
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