pffft.jpg (7304 Byte)

Home - Aktuelles - Email - Rechtsgebiete - Suche - Sekretariat - Impressum

Online - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn - @

Arbeitsrecht - Erbrecht - Familienrecht - Onlinerecht - Unternehmensrecht

Home
Nach oben
Vollmacht 1.rtf

finloem.jpg (4334 Byte)

Email (Ausfall-Server)

Home

Übersicht

Startseite

Aktuelles

Anfahrt

Arbeitsrecht

Beratung

Email

Erbrecht

Familienrecht

Formulare

Internetrecht

Immobilien

Impressum

Kinder

Kontakt

Kosten

Kündigung

Links

Mietrecht

Mobbing

Profil

Rechtsgebiete

Scheidung

Search

Sekretariat

Texte

Unternehmen

Vollmacht

w

  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Vollmachterteilung

Wählen Sie in der linken Navigationsleiste "Vollmacht.rtf", drucken Sie das Formular aus (Bei Druckproblemen: Strg P drücken) unterzeichnen Sie und senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück.

Vollmacht

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Palm, Rathausgasse 9, 53111 Bonn

wird hiermit in Sachen 

wegen 

unbeschränkt Vollmacht erteilt,

1. den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten;

2. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

3. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

4. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);

6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 

........................................

........................................

Ort/Datum                                                 Unterschrift

 

Online-Beratung

emopen.jpg (15941 Byte)

Welche Vorteile bedeutet eine Online-Beratung für Sie?

Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr Problem unterrichten.

Online-Beratungen werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche Fallbehandlung.

Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email skizzieren.  Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass Sie vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten.

Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen, Ergänzungen etc. zur Verfügung.

Wir sehen hier von den etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email folgende Angaben zu machen:

Name, Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).

Hinweise zur Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie erreichen wollen.

Soweit  wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns die Materialien als Email-Attachment zu. Telefon: 0228/63 57 49

In eiligen Fällen können Sie uns unter den angegebenen Email-Adressen auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichen. Bei einstweiligen Verfügungen oder Haftprüfungen können Sie uns an solchen Tagen auch unter 0228/925 02 09 erreichen. Wir übernehmen solche dringenden Fälle, wenn persönliche Präsenz erforderlich ist, im Raum Bonn, Siegburg, Köln und Düsseldorf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es im Fall von erstmaligen Online-Beratungen von neuen Mandanten zu unserer eigenen Absicherung notwendig ist, dass ein Vorschuss geleistet wird. 

smcheckico.gif (1689 Byte)Scheidung-online

Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach unseren  Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen aus, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen. 

Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. 

Wir führen dann - wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.  

Top

 

 

Home - Aktuelles - Anfahrt - Arbeitsrecht - Beratung - Ehe- und Familienrecht - Erbrecht - Internetrecht - Kontakt - Kosten - Mietrecht - Profil - Rechtsprechung - Texte  

Email - LinksSuche - Vollmacht - Formulare - Impressum - Haftungsausschluss

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - Email

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:04.03.2008