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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Pflichtteil

Verwirkung

 

Typische Konstellation eines gemeinschaftlichen Testaments: Das gesetzliche Pflichtteil ist erst nach Ableben des zweiten Elternteils fällig. Sollte einer der Berechtigten dasselbe nach Ableben des ersten Elternteils verlangen, so scheidet er von vornherein aus der endgültigen Verteilung der Erbmasse aus.

Was heißt Verlangen?

Diese Verwirkungsklausel erläutert das OLG München in einer Entscheidung vom 29.03.2006 so: 

Ein Pflichtteilsverlangen kann schon in einem Schreiben liegen, in dem der Anspruchsteller der Erblasserin gegenüber ausdrücklich erklärt, „da ich nur den mir zustehenden Anteil will, mache ich nur mein Zwölftel geltend“, und die Erblasserin in diesem Zusammenhang eindeutig auffordert, ihr baldmöglichst detailliert über die Höhe des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Das undatierte Antwortschreiben der Erblasserin hierauf belegt ihre seelische Erschütterung über dieses Ansinnen und ihre Angst vor deren vorzeitigem Zahlungsverlangen des dinglich abgesicherten Pflichtteils nebst Zinsen. 

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:17.03.2008