|



Email (Ausfall-Server)
Home
Übersicht
w

| |
|
Medizinischer Dienst
Vertrauensarzt
Krankheit |
 |
| Der Anlass für
die amtsärztliche Untersuchung stellt regelmäßig die begründete
Annahme eines Arbeitgebers dar, der Arbeitnehmer könne infolge
seines Gesundheitszustandes die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung
auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr erbringen. Weigert der
Arbeitnehmer sich, an der zulässiger Weise angeordneten Untersuchung
mitzuwirken, so stellt diese Weigerung eine Verletzung einer Nebenpflicht
des Arbeitsvertrages dar, die bei Beharrlichkeit nach einschlägigen
Abmahnungen eine Kündigung rechtfertigen kann. Allerdings muss man berücksichtigen,
dass die ärztliche Untersuchung die Intimsphäre des Arbeitnehmers
betrifft, die durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
verfassungsrechtlich geschützt ist. |
| Der Wert des Streitgegenstandes
ist gem. § 61 Abs. 1 ArbGG im Urteil festzusetzen. Die Höhe des
Streitwerts hat das Arbeitsgericht Minden 1999 nach freiem Ermessen grundsätzlich
auf 1.000,00 DM festgesetzt. Für die eingeschränkte Rechtskraftwirkung
des Feststellungsantrages waren 20% in Abzug zu bringen, so dass ein
Streitwert in Höhe von 800,00 DM verbleibt. |
|
Wir haben
unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Aachen, Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach,
Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt, Hamm, Hamburg und Berlin sowie vor dem
Bundesarbeitsgericht betrieben.
Wir haben Kündigungsschutzklagen,
Klagen auf Lohn
und Gehalt,
Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor
allem in Mobbing-Fällen),
Karenzentschädigungen,
ordnungsgemäße
Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen
in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten.
Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit
nicht unbegründet sein.
Arbeitsrecht -
Startseite
Hinweise
zum Schutz gegen Mobbing >>
Top  
|
|