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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Abmahnung

Unterlassungserklärung

Vergleichsannahmeerklärung

Musik Unterlassung Anwalt Mp3

Hier ist der Musikgenuss im Zweifel günstiger als auf Filesharing-Sites!

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zunächst auf unsere Seite zum richtigen Verhalten bei Abmahnungen >>
Im Übrigen beobachten wir, dass neben den strafbewehrten Unterlassungserklärungen sogenannte Vergleichsannahmeerklärungen von abmahnenden Anwälten versendet werden. Die Vergleichsannahmeerklärung erledigt das Verfahren endgültig mit einer Geldzahlung, die aber oft recht empfindlich hoch erscheint, sodass sich dann hier wieder die Frage stellt, inwieweit überhaupt eine Anspruchsgrundlage besteht. Denn hier muss Vorsatz oder Fahrlässigkeit beim Inanspruchgenommenen hinzutreten. Die Verfolgung solcher Ansprüche ist schwierig, wenn die Tatumstände unklar sind. Bevor man solche Erklärungen unterzeichnet, sollte man genau prüfen lassen, ob überhaupt ein Anspruch besteht. 

Neu im Urheberrecht: § 97a Abmahnung  

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro

Dazu demnächst mehr >>

Welche Themen werden hier behandelt? 

Wir befassen uns auf den weiteren Seiten mit Fragen der Auskunft, der Beweislast, des Diensteanbieters, der Störereigenschaft, des Filesharing und der Softwarepiraterie (Portal zum Thema "Urheberrechtsverletzungen, Internet, verbotene uploads"). Es geht dabei nicht nur um Musikrecht, mitunter liest man im Netz "Anwalt für Musikrecht", was sich hochspezifisch anhört, jedoch stellen die meisten Urheberrechtsverletzungen, um die es hier geht, sich auch im Bereich etwa von Software genau so dar. So sind uns etwa auch die sog. "Bockwurst"-Verfahren bekannt und wir vertreten Betroffene, die illegale Marken-Software auf dieser Seite up- und/oder downgeloadet haben. 

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Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - Email

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:02.09.2008