Versicherungen
und Trennung/Scheidung
Bei Trennung und Scheidung können sich auch erhebliche Probleme
des Versicherungsschutzes ergeben. Geschützt ist der Versicherungsnehmer,
der andere Ehegatte wird über kurz oder lang einen eigenen
Versicherungsschutz begründen müssen. Zu differenzieren ist hier
grundsätzlich wie
folgt, wobei allerdings vorrangig ein Blick in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Versicherungen geworfen werden
sollte:
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur
ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei
mitversichert. Der Mitversicherte muss sich nach Scheidung innerhalb von
drei Monaten um einen eigenen Krankenversicherungsschutz bemühen.
Kfz-Versicherung
Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen
Versicherungsnehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner,
nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält,
getrennt selbst versichern. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten
ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt.
Hausrat
Entscheidend ist hier die Trennung. Der Hausrat ist nach
der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in
zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem
Auszug den Versicherungsschutz in der neuen oder alten Wohnung. Ggf.
sollte man den Vertrag anpassen, wenn weniger Werte eine geringere
Versicherungssumme sinnvoll erscheinen lassen. Der bisher Mitversicherte
muss einen neuen Vertrag abschließen.
Haftpflicht
Eheleute müssen als Mitversicherte bei Scheidung neue
Verträge abschließen. Die Kinder bleiben mitversichert.
Rechtsschutzversicherung
Für den Rechtsschutz gilt regelmäßig dasselbe.
Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbrecht gibt es (regelmäßig) nur für den
Versicherten.
Lebensversicherung
Im Grunde ist nur zu überlegen, ob man den
Bezugsberechtigten ändert. Wenn dieser unwiderruflich eingesetzt wurde,
ist aber die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Gemeinsame
Kapitallebensversicherung können in Einzelverträge umgewandelt werden,
wenn man sich einigt.