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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Integrationskurs

Sprache

Aufenthaltserlaubnis

Mit den Vorschriften zur Förderung der Integration hat der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz erstmals eine Regelung zur Eingliederung dauerhaft in der Bundesrepublik lebender Ausländer geschaffen. Ein Grundangebot stellt dabei der sog. Integrationskurs dar.
Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn neben anderen Voraussetzungen der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Es gibt Ausnahmen wie etwa die, dass der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Die Regelung ist ohne Übergangsregelung und soll nach Auffassung des VG Oldenburg aus dem Jahre 2007 auch in Verfahren Anwendung, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 28. August 2007 anhängig geworden sind. Dies sei mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar. Mit dem Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse soll dem Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers u.a. die Integration in das Bundesgebiet erleichtert werden. Ihm wird hierdurch die Teilnahme am deutschen Sozialleben eröffnet. 
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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:17.03.2008