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Email (Ausfall-Server)
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Sekretariat
Formulare
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Hinweise für eine
effektive Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant
Die erfolgreiche Fallbehandlung steht und
fällt mit der Qualität der uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wer
seinem Anwalt wesentliche Umstände verschweigt, kann nicht erwarten, dass
die Behandlung des Falles de lege artis, also sach- und fachgerecht,
durchgeführt wird.
Gerade in detailreichen Angelegenheiten ist es
sehr nützlich, alle wichtigen Punkte zu übermitteln, da Sieg oder Niederlage oftmals von
der Substantiierung des Sachverhalts abhängig sind.
Das ist zwar selbstverständlich,
aber mitunter nehmen Mandanten Ihre Mitwirkungspflicht nicht allzu ernst, sodass nicht
ausermittelte Sachverhalte eher fragile Prozess-Situationen schaffen.
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Mandantenerhebungsbögen
Das Mandatsverhältnis gestaltet sich
erheblich effektiver, wenn Sie einen Mandantenerhebungsbogen ausfüllen, sodass uns
Stammdaten oder spezifische Daten der jeweiligen Fallkonstellation, insbesondere bei Ehe-
und Verkehrsunfallangelegenheiten, jederzeit zur Verfügung stehen. Füllen Sie den
jeweiligen Bogen entweder elektronisch aus und schicken Sie ihn uns als Email-Attachment
zu
oder
tragen Sie Ihre Daten nach dem Ausdruck per
Hand ein und faxen Sie uns den Bogen zu. Eine geschlossene Darstellung Ihres Falles per
Email garantiert auch, dass Informationsverluste vermieden werden können:
Allgemeine
Prozessvollmacht
-Eidesstattliche Versicherung
- Mandantenerhebungsbogen
- Mandantenerhebungsbogen
Adoption -
Verkehrsunfallbogen
- Entbindung
von der ärztlichen Schweigepflicht
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Sekretariat |

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Für
büroorganisatorische Fragen - Termine, Vollmachterteilung, Kostennoten etc. - wenden Sie sich bitte direkt an unseren Büro-Leiter Herrn Carlos de Freitas (0228/63 57 47 oder 0228/69 45 44, Fax 0228/65 85 28). Bitte
beachten Sie die unten stehenden Öffnungszeiten bei Ihrer Terminplanung. Bitte
vereinbaren Sie zuvor einen Termin, da wir im Prinzip das Wartezimmer für
eine eher unwürdige Einrichtung halten.
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Öffnungszeiten |
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Unsere Öffnungszeiten richten sich nach Vereinbarung. Regelmäßig können
Termine in unserer Kernzeit von
9.30 h - 17.00 h
vereinbart
werden, mittwoch nachmittags und
samstags ist die Kanzlei geschlossen. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet, weil
es unser Geschäftsprinzip ist, niemanden warten zu lassen.
Sollte eine
Email unbeantwortet bleiben oder der Server ausfallen, nutzen Sie alternativ diese Adresse.
Online-Beratung
hier >>
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Formulare |
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Von der
Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare. Einige wichtige Formulare, die Sie
selbstverständlich auch modifizieren können, wenn es der Fallkonstellation dienlich ist,
finden Sie hier. Wir haben die Formulare so einfach wie möglich gestaltet, um den
bürokratischen Aufwand gering zu halten.

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Formulare
- Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung - Mandantenerhebungsbögen
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Formulare
- Vollmachten - Eidesstattliche Versicherung - Mandantenerhebungsbögen |
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Zur
rechtsanwaltlichen Aufbewahrungspflicht von Akten |
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| Handakten muss
der Anwalt nach § 50 Abs. 2 BRAO für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des
Auftrages aufbewahren. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht ist dann möglich, wenn
der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten abzuholen und dieser der
Aufforderung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt nachgekommen ist (§ 50 Abs. 2
BRAO). Handakten sind nach § 50 BRAO
Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom
Auftraggeber oder für ihn erhalten hat - nicht aber der Briefwechsel zwischen
Rechtsanwalt und Auftraggeber bzw. die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift
oder Abschrift erhalten hat. Vor Vernichtung von Handakten ist es sinnvoll zu prüfen, ob
sich Titel oder Originalurkunden darunter befinden. Diese sollten entweder zurückgegeben
oder weiterhin aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung sind
länger. Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist besteht für Bücher und Aufzeichnungen,
Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und sonstige Organisationsunterlagen sowie für
Buchungsbelege. Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für empfangene Geschäftsbriefe
und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres,
in denen die entsprechenden Aufzeichnungen erstellt wurden.
Die Unterlagen sind nach den Vorschriften der Abgabenordnung geordnet aufzubewahren. Eine
Verletzung der Aufbewahrungspflichten kann die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur
Folge haben.
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