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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Fürsorgepflicht

des

Arbeitgebers

 

 

Diese Thematik haben wir auf diversen Seiten erörtert im Zusammenhang mit Kündigungen und Mobbing.

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, er muss den Arbeitnehmer auch vor Gesundheitsgefahren psychischer Art schützen. Es besteht insoweit auch ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und schikanösem oder diskriminierenden Verhalten durch Kollegen oder durch Vorgesetzte, wobei der Arbeitgeber sich auch das Verhalten der Personen zurechnen lassen muss, die als Vorgesetzte in seinem Namen handeln.

Eine Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer berechtigt war, Arbeiten abzulehnen, die der Arbeitgeber ihm unter Überschreitung des Direktionsrechts zugewiesen hat. Stellt der Arbeitgeber keinen vertragsgemäßen Arbeitsplatz zur Verfügung, entsteht keine Arbeitspflicht.

Weitere wichtige Themen des Arbeitsrechts auf diesen Seiten: 

Abmahnung - AGB - Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - Fortbildung - Kündigung (Arbeitsrecht) - Lohn/Gehalt - Mobbing  

Mehr zum Thema Kündigung >>

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:05.06.2008