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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

 

Scheinvater

Scheinvaterregress

Der vermutlich wirkliche Vater hat die Vaterschaft nicht anerkannt und lehnt es ab, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einzuleiten. Was ist, wenn auch die allein sorgeberechtigte Mutter weder im eigenen Namen noch als gesetzliche Vertreterin der Kinder dazu bereit ist. Der Vater selbst kann eine solche Vaterschaftsfeststellungsklage nicht erheben, § 1600e Abs. 1 BGB. Beide Vorinstanzen hatten dem sog. Scheinvaterregress den Erfolg versagt, weil § 1600d Abs. 4 BGB bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Vaterschaft erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können. Der BGH lässt   in seinem Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06 eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft nunmehr in Ausnahmefällen zu. 

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. 

Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

 
 

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:17.04.2008