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Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung
Prozessfinanzierer |
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Ohne Rechtsschutz ist man ein
"halber Mensch" - es sei denn, man hat viel Geld zum
Prozessieren, gibt immer nach oder gewinnt ohnehin jeden Prozess.
Mit
anderen Worten:
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab,
spätestens dann werden Sie zu "Anwalts Liebling".
Allerdings
ist eine Rechtsschutzversicherung auch längst keine Garantie für
sämtliche Lebenslagen. "Familienrechtsschutz" heißt
nicht, dass familienrechtliche Fälle vom Rechtsschutz übernommen
werden, sondern lediglich dass auch neben dem
Vertragsschließenden seine Familienmitglieder in den
Schutzbereich der Versicherung einbezogen werden.
"Familienrechtliche" Hilfe gibt es regelmäßig nur für
eine (Erst)Beratung, keineswegs aber für die mitunter hohen
Kosten bei Scheidungen mit den diversen Verbund- oder
Folgeangelegenheiten wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder
Hausrat. Rechtsschutzversicherungen helfen auch bei erbrechtlichen
Vertretungen nicht und sind im Bereich von verwaltungsrechtlichen
Angelegenheiten auch nur sehr beschränkt nützlich.
Vor allem im
zivilrechtlichen Bereich - also etwa bei Kauf- und
Arbeitsverträgen oder Kündigungsschutzklagen
- kann man sich auf Rechtsschutzversicherungen
verlassen. Je höher allerdings der Gegenstandswert einer
Angelegenheit ist, desto kritischer reagieren die Versicherungen.
Mitunter ist die Auseinandersetzung mit der Versicherung
aufwändiger als die Fallbehandlung. Wir berechnen für eine
einmalige Anfrage - also die Einholung der Deckungszusage -
nichts. Sollte es notwendig sein, hier mehr Aufwand zu treiben,
behalten wir uns vor, diese Kosten dem Mandanten in Rechnung zu
stellen.
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Typisch
ist z. B. ein Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Wohnungs-Rechtsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht dann
 | für den privaten Lebensbereich |
 | im beruflichen Lebensbereich als Arbeitnehmer |
 | im Verkehrsbereich für alle auf den versicherten
Personenkreis zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie als Mieter jedes von ihnen als
Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu
Lande sowie Anhängers. Weiterhin als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer
fremder Fahrzeuge. Alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der
versicherten Motorfahrzeuge zu Lande erhalten ebenfalls Versicherungsschutz |
 | als Mieter
oder Eigentümer der selbst bewohnten Wohneinheit
(Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung). |
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Der Versicherungsschutz
bezieht
sich entweder
 | nur auf Sie als Versicherungsnehmer (Single = Personen, die
in einem Ein-Personen-Haushalt leben) oder |
 | auf Sie als Versicherungsnehmer,
Ihren Ehe- oder in häuslicher Gemeinschaft wohnenden
Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sowie unter
bestimmten Voraussetzungen die unverheirateten volljährigen
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den
mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv- und Stiefkinder. Die
genannten volljährigen Kinder sind im Verkehrs-Rechtsschutz
mit ihren eigenen Fahrzeugen mitversichert, wenn innerhalb eines
Monats nach Schadenmeldung eine eigene
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. |
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Denken Sie also daran, Ihre Wohnung oder
Hausgrundstück
und Ihr Auto auch zu versichern. Mietstreitigkeiten wie etwa eine Räumungsklage können
teuer werden. Die Versicherungen schnüren ihre Pakete oft unterschiedlich und Details
können dabei wichtig werden.
Bei einem Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
sollte man darauf achten, dass die Androhung von Kündigung, Verhandlungen von
Aufhebungsvereinbarungen bei ernstlicher Kündigungsabsicht des Arbeitgebers und nicht
erst die Kündigung zum versicherten Risiko gehören. |
| Rechtsschutz in
Ehesachen Übrigens bietet
eine Rechtsschutzversicherung auch einen Scheidungsrechtsschutz und einen Rechtsschutz in Unterhaltssachen an.
Allerdings ist die Karenzzeit mit drei Jahren relativ lang und die Selbstbeteiligung von
500 Euro auch nicht ganz geringfügig. Wer allerdings weiß, dass er
sich ohnehin mal scheiden lässt wie etwa diverse Hollywood-Größen
sollte sich das eher nicht überlegen, sondern handeln. |
| Wir
verweisen auf Telepolis "Rechtsschutzversicherung
gegen Betrug bei Online-Geschäften"
Wolf-Dieter Roth 13.07.2006
""Internet-Rechtsschutz"
von AOL und ARAG soll zumindest die kleinen Kümmernisse lindern
Auf eine
Rechtsschutzversicherung, die die immensen Risiken im Internet bis in
Millionenhöhe absichert, wenn man auf Ebay die falschen CDs verkauft,
die falsche E-Mail-Adresse nutzt oder für seine Grillparty den
falschen Stadtplan ins Netz gestellt hat, werden wir auch weiter
vergeblich hoffen – nein, die wirklich großen Risiken, die Menschen
ruinieren können, die will selbstverständlich keine Versicherung
abdecken. Aber zumindest gegen die kleinen Gaunereien beim
Online-Kauf, die zwar längst nicht so katastrophale Auswirkungen
haben, da man bei ihnen maximal das eingesetzte Geld verlieren kann,
was im Einzelfall aber auch sehr ärgerlich sein können, kann man
sich nun rechtsschutzversichern." Hier
geht es weiter >> |
Wir
holen die Deckungszusage für Sie ein und berechnen ein einmaliges Schreiben nicht. Sollte aber
die Einholung des Rechtsschutzes darüber hinausgehen, müssen wir leider auch diese
Angelegenheit in Rechnung stellen, da es Versicherungen gibt, die mitunter
"störrisch" reagieren können und erheblicher Zeitaufwand
damit verbunden sein kann. Mitunter ist es sinnvoll,
wenn Mandanten selbst den jeweiligen Sachbearbeiter anrufen, um das
Ausmaß ihrer Betroffenheit deutlich mitzuteilen. Im Übrigen gibt es
noch folgendes Institut, um die Deckungszusage zu realisieren:
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Stichentscheid
§
18 Prüfung der Erfolgsaussichten
(1)
Ist die RS-Versicherung der Auffassung, dass die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers keine
hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, mutwillig erscheint
oder in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Erfolg
steht, kann sie ihre Leistungspflicht verneinen. Dies hat sie
dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Gründe unverzüglich
mitzuteilen. Wird dem Versicherungsnehmer die Verletzung einer
Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes
vorgeworfen, prüft die
(2)
Hat die RS-Versicherung ihre Leistungspflicht gemäß Absatz 1
verneint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der
(3)
Die RS-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer eine Frist
von mindestens einem Monat setzen, binnen der der
Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und
wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die
Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß
Absatz 2 abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser
Verpflichtung nicht innerhalb der von der
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Ausländerrechtliche
Angelegenheiten sind übrigens genau so wenig wie
Einbürgerungsangelegenheiten vom Rechtsschutz abgedeckt.
Sind
Rechtsschutzversicherungskosten absetzbar?
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Prozessfinanzierer
Eine
letzte Chance, wenn Sie gute Karten, aber kein Geld haben, sind sog. Prozessfinanzierer.
Die finanzieren, wenn die Aussichten gut sind, den kompletten Prozess.
Wenn man gewinnt, verlangen sie allerdings die Hälfte oder einen
prozentualen Anteil. Es geht also ausschließlich um Geldforderungen
und der Streitwert muss regelmäßig 50.000
€ aufwärts betragen.
Es gibt allerdings inzwischen auch
Anbieter, die 10.000 € akzeptieren sollen und einen Anbieter, der
angeblich keine Untergrenze hat. Wenn Sie einen solchen "von
vorneherein gewonnenen Prozess führen möchten, aber partout kein
Geld haben, sollten Sie über diese Form der Prozessfinanzierung
nachdenken. Faustregel für einen solchen
Prozessfinanzierungstypus
wäre: "Wie soll ich den Prozess verlieren?" Und dieser
Eindruck sollte sich Fachleuten wie Profis bei kursorischer Lektüre
gleichermaßen aufdrängen.
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Welche
Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen? Selbstverständlich
keine, da das nicht in unsere Zuständigkeit fällt, wir keinerlei Verträge
mit diesen Versicherungen haben und wir auch nicht zur Stiftung
"Warentest" gehören. Sie sollten beim Abschluss
einer Versicherung weniger auf "einen Euro mehr oder weniger" achten
als auf die Frage, dass Ihr Paket, also etwa im Blick auf Miet- und
Verkehrsrechtsschutz - wenn Sie es denn brauchen - gut geschnürt ist.
Unsere Erfahrungen mit diversen Anbietern sind sehr unterschiedlich
und vor allem beobachten wir, dass die Risikobetrachtungen auch bei
der jeweiligen Versicherung im Laufe der Jahre wechseln und von einer
mehr oder minder komplexen Versicherungsmathematik abhängig sein
dürfte.
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Kostenrechner (externer Link): Wie teuer wird mein Prozess?

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