Herr Rechtsanwalt
Markmann ist freier Mitarbeiter und haftet daher nicht persönlich.
Er ist Kooperationspartner
der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm, insbesondere im Bereich von
versicherungsrechtlichen Fragen, Wohnungseigentumsrecht und allgemeines
Zivilrecht.
Herr
Rechtsanwalt Markmann hat in seiner Tätigkeit für den Verein für
"Wohnen im Eigentum e.V." zuletzt eine Stellungnahme zur
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gegenüber dem
Bundesministerium der Justiz abgegeben. Im Übrigen dürfen wir darauf
hinweisen, dass Herr Markmann Vorträge für interessierte Laien zu allen
Fragen des Wohnungseigentumsrechts hält. Interessenten können
wir gerne eine Vorabschau der Termine geben.
Herr Rechtsanwalt
Markmann absolvierte zuletzt erfolgreich den Fachanwaltskurs für
Versicherungsrecht. Er befasst sich mit privatem Krankenversicherungsrecht
und interessiert sich insbesondere für familienrechtliche Fallkonstellationen.
Herr Markmann hat sich auf Grund dieses Interesses intensiv mit der
Problematik von Eheverträgen
auseinandergesetzt.