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| Mediation
im arbeitsgerichtlichen
Verfahren
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| Angaben
nach Arbeitsgericht Bonn: Mediation ist ein spezielles Verfahren der
Konfliktbearbeitung, welches auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Fairness, der
Vertraulichkeit beruht. Unter Beachtung
dieser Grundsätze suchen die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen bzw.
allparteilichen Dritten (Mediator) eine Lösung.
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Das Arbeitsgericht Bonn (Kreuzbergweg 5 - 53115 Bonn)
bietet im Rahmen eines Modellversuchs
die
Möglichkeit, bei Gericht anhängige Verfahren zum Ruhen zu bringen und mit Hilfe einer
Mediation den Parteien Gelegenheit zu geben, eigenständig
eine Lösung der streitigen Fragen zu erarbeiten.
Die Mediation kann bei
Gericht durch eine ausgebildete Mediatorin durchgeführt werden. Sollten die Parteien von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entstehen ihnen keine Mediationskosten.
Das Modellprojekt
soll helfen, Gerichtsverfahren und Mediation zu verzahnen und die Akzeptanz der
gerichtsnahen Mediation fördern.
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Mediation gilt als gute Alternative
 | wenn die Konfliktbeteiligten
weiter zusammenarbeiten wollen und der Konflikt möglichst schonend
ausgetragen werden soll |
 | wenn die Mitarbeit an der Lösung und der so gewonnene
Gestaltungsspielraum erwünscht ist |
 | wenn nicht nur Rechtsfragen eine Rolle spielen, sondern auch
persönliche Einschätzungen und Empfindungen. |
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| Herr Rechtsanwalt
Dr. jur. Palm hat Erfahrungen mit Meditationen gesammelt, arbeitet aber
nicht als Mediator. Allerdings ist letztlich jede anwaltliche
Tätigkeit Mediation. Rechtsanwalt Palm hat sich zudem mit
klientzentrierten Gesprächsmethoden befasst und hat daher in
Verhandlungen auch einige Erfahrung, die Position des Gegenübers gut
einzuschätzen. Allerdings sollte man Mediation nicht überschätzen.
Denn, was Juristen mitunter entgeht: Wer streiten will, will streiten und
sich emotional nicht im Mediationsverfahren "herunterfahren"
lassen. "Urteile" wurden erfunden, um Konflikte zu beenden, die
eben nicht herrschaftsfreien Diskursen folgen wollen. |

Wir haben
unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf,
Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.
Wir haben Kündigungsschutzklagen,
Klagen auf Lohn
und Gehalt,
Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor
allem in Mobbing-Fällen),
Karenzentschädigungen,
ordnungsgemäße
Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen
in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten.
Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit
nicht unbegründet sein.
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