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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Mediation

im arbeitsgerichtlichen Verfahren

 

Arbeitsrecht Rechtsanwalt Mediation Arbeitsgericht
Angaben nach Arbeitsgericht Bonn: Mediation ist ein spezielles Verfahren der Konfliktbearbeitung, welches auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Fairness, der Vertraulichkeit beruht. Unter Beachtung dieser Grundsätze suchen die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen bzw. allparteilichen Dritten (Mediator) eine Lösung.

Das Arbeitsgericht Bonn (Kreuzbergweg 5 - 53115 Bonn) bietet im Rahmen eines Modellversuchs die Möglichkeit, bei Gericht anhängige Verfahren zum Ruhen zu bringen und mit Hilfe einer Mediation den Parteien Gelegenheit zu geben, eigenständig eine Lösung der streitigen Fragen zu erarbeiten. 

Die Mediation kann bei Gericht durch eine ausgebildete Mediatorin durchgeführt werden. Sollten die Parteien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entstehen ihnen keine Mediationskosten.

Das Modellprojekt soll helfen, Gerichtsverfahren und Mediation zu verzahnen und die Akzeptanz der gerichtsnahen Mediation fördern.

 

Mediation gilt als gute Alternative

wenn die Konfliktbeteiligten weiter zusammenarbeiten wollen und der Konflikt möglichst schonend ausgetragen werden soll
wenn die Mitarbeit an der Lösung und der so gewonnene Gestaltungsspielraum erwünscht ist
wenn nicht nur Rechtsfragen eine Rolle spielen, sondern auch persönliche Einschätzungen und Empfindungen.
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Palm hat Erfahrungen mit Meditationen gesammelt, arbeitet aber nicht als Mediator. Allerdings ist letztlich jede anwaltliche Tätigkeit Mediation. Rechtsanwalt Palm hat sich zudem mit klientzentrierten Gesprächsmethoden befasst und hat daher in Verhandlungen auch einige Erfahrung, die Position des Gegenübers gut einzuschätzen. Allerdings sollte man Mediation nicht überschätzen. Denn, was Juristen mitunter entgeht: Wer streiten will, will streiten und sich emotional nicht im Mediationsverfahren "herunterfahren" lassen. "Urteile" wurden erfunden, um Konflikte zu beenden, die eben nicht herrschaftsfreien Diskursen folgen wollen. 

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Wir haben unter anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw. Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin sowie vor dem Bundesarbeitsgericht betrieben.

Wir haben Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Lohn und Gehalt, Schadensersatz, Schmerzensgeld (vor allem in Mobbing-Fällen), Karenzentschädigungen, ordnungsgemäße Zeugniserteilung und gegen Abmahnungen in sehr unterschiedlichen Fallgestaltungen vertreten.

Insofern sollte Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit nicht unbegründet sein. 

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - Email

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:23.09.2008