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Kündigungsschutz und
Insolvenz
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Lohn
und Insolvenz - Insolvenzgeld
Wie kommt man zu seinem Lohn, wenn ein Unternehmen in
die Insolvenz geht?
Lohnansprüche,
die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, werden
nicht privilegiert - § 38 InsO.
Solche Lohnforderungen
sind nicht anders als sonstige Gläubigerforderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Zu
unterscheiden sind mithin
-
Lohnforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens -
das sind einfache Insolvenzforderungen nach §
38 InsO (Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen
Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten
Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben) von
-
Lohnforderungen. die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind (Masseverbindlichkeiten
nach § 55 InsO)
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Ein Blick in das Gesetz:
§
55
Sonstige Masseverbindlichkeiten
(1) Masseverbindlichkeiten sind
weiter die Verbindlichkeiten:
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1. |
die
durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer
Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der
Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des
Insolvenzverfahrens zu gehören; |
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2. |
aus
gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung zur
Insolvenzmasse verlangt wird oder für die Zeit nach der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens erfolgen muß; |
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3. |
aus
einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse. |
(2) Verbindlichkeiten, die von
einem vorläufigen Insolvenzverwalter begründet worden sind, auf
den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen
ist, gelten nach der Eröffnung des Verfahrens als
Masseverbindlichkeiten. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten aus
einem Dauerschuldverhältnis, soweit der vorläufige
Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die
Gegenleistung in Anspruch genommen hat.
(3) Gehen nach Absatz 2 begründete
Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach § 187 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch auf die Bundesagentur für Arbeit über, so kann
die Bundesagentur diese nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Satz 1 gilt entsprechend für die in § 208 Abs. 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Ansprüche, soweit diese gegenüber
dem Schuldner bestehen bleiben. |
Erst nachdem die Insolvenzverfahrenskosten und
Masseverbindlichkeiten beglichen sind, können aus dem
Rest des Schuldnervermögens - wenn denn noch was da ist - rückständige
Löhne bezahlt werden. Für Lohnansprüche der letzten drei Monate vor der Insolvenz steht den
Arbeitnehmern nach dem SGB III die Zahlung
von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit zu.
Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt
allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vor dem
Eintritt der Insolvenz in den vorangegangenen drei Monaten keinen oder nur
anteilig Lohn gezahlt hat. Wie viel Insolvenzgeld wird gezahlt?
Grundsätzlich in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gemäß Arbeitsvertrag.
Übergang der Forderungen: Wird Insolvenzgeld geleistet, gehen die ursprünglichen Lohnansprüche mit
dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über.
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| Demnächst mehr...
Ablauf
des Insolvenzverfahrens
Insolvenzverschleppung
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Wir haben unter
anderem arbeitsgerichtliche Prozesse vor den Arbeitsgerichten bzw.
Landesarbeitsgerichten in Köln, Bonn, Siegburg, Gummersbach, Wuppertal,
Hagen, Hamm, Frankfurt, Berlin und Düsseldorf sowie vor dem Bundesarbeitsgericht
betrieben.
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