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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

 

Hohes Einkommen

Unterhalt

Lebensbedarf

Vermögensbildung

Lebensstandard

 

 

Einkommen Rechtsanwalt
Was ist eigentlich, wenn ein Ehegatte sehr gut verdient und die Unterhaltstabelle gar nicht mehr einschlägig erscheint. Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderte Erwerbsfähigkeit. Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann. Soweit erst mal das Gesetz. 

Wurde das überdurchschnittliche Einkommen der Ehegatten während des Zusammenlebens nicht gänzlich für den allgemeinen Lebensunterhalt verbraucht, sondern teilweise der Vermögensbildung zugeführt, sind bei der Unterhaltsbemessung entsprechende Teile des Einkommens nicht zu berücksichtigen, sofern das verfügbare Einkommen durch die Vermögensbildung nicht unangemessen eingeschränkt wurde. Denn es gehört nicht zu den Zwecken des Ehegattenunterhalts, nach der Trennung dem Unterhaltsberechtigten in gleicher Weise wie dem Unterhaltsverpflichteten die Bildung von Vermögen zu ermöglichen. Vielmehr sollen dem bedürftigen Ehegatten über den Unterhalt diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um seine laufenden Lebensbedürfnisse so zu befriedigen, wie es dem in der Ehe erreichten Lebensstandard entspricht, OLG Koblenz aus dem Jahre 2000. 

...demnächst mehr >>

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme, die wir helfen zu lösen, indem wir beiden Aspekten Rechnung tragen. Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts: Scheidungen, Trennung, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Härtefall, Unterhalt nebst Auskunftsanspruch, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Schulden, Hausrat, Zuweisung der EhewohnungGrundstücken, Scheinehe, Eheaufhebung

 Auch familienrechtliche Konstellationen aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir untersucht. 

 

 

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Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:11.06.2008