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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Checkliste

für Domains

und damit verbundene

rechtliche Fragen

Domain Probleme

Welche Domains bzw. Domain-Namen sind zulässig? 

 

Was ist bei der Erstellung und Präsentation von Webseiten 

rechtlich zu berücksichtigen?

 

Die folgenden Angaben sind nur ein erster Hinweis. Die Rechtsprechung ist im Fluss und was heute zulässig ist, ist morgen vielleicht schon verboten. Das Hauptproblem einer juristischen Beurteilung besteht darin, dass diverse Rechtmaterien hier zusammenlaufen, also urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche Probleme, aber auch Fragen aus dem Bereich des allgemeinen Schuldrechts, des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. zu klären sind. Verlassen Sie sich daher nur auf die Rechtsauskünfte, die im Rahmen einer anwaltlichen Mandatierung erteilt werden. Die Hinweise erheben kein Anspruch auf Vollständigkeit. Datenschutzrechtliche Probleme sind wegen der Komplexität der Materie hier ausgespart und werden demnächst gesondert dargestellt.

Wer das für "Tarife" von 50 € überprüfen lassen kann, mag das tun. Die Fragen, die sich damit verbinden, sind nach unseren Erfahrungen komplexer, als dass man das mal gerade im Vorbeigehen wirklich vernünftig leisten kann. Die vorherige Überprüfung der gewünschten Domain ist absolut notwendig, wenn man böse Überraschungen - Abmahnungen, Unterlassungen, Schadensersatz - vermeiden will.  Aber das ist längst nicht alles, was es zu bedenken gibt, wenn man seinen Internetauftritt plant.

smcheckico.gif (1689 Byte)Die Wahl des Domainnamens soll praktisch sein: Also ein merkfähige Adresse wählen! Ein langer und komplizierter Domainname ist im Prinzip ungeeignet. Welche Fehler sollte man im Übrigen vermeiden?

smcheckico.gif (1689 Byte)Von folgenden Namen bzw. Domains sollte man unbedingt seine Finger lassen:

- Namen von Städten und Gemeinden

- Namen von markenrechtlich geschützten Begriffen oder Produkten

- Namen von berühmten Persönlichkeiten (www.kurt-biedenkopf.de)

- Bekannte Firmennamen (Check: Fragen Sie Freunde oder Bekannte, was sie mit einem bestimmten Namen assoziieren)

-  Vorsicht vor Domain-Namen, die Assoziationen an bekannte Namen auslösen. Wer sich "mikrosoft, McDonalt, Koka Kola" nennt, hat schon "verloren", wenn es zum Rechtsstreit kommt.

- Allgemeinbegriffe können auch kritisch sein und sollten mit Vorsicht eingesetzt werden.

Selbst eine Domain mit dem eigenen Familiennamen kann zum Problem werden.  Das Prioritätsgrundsatz - der bleibt Inhaber, der seine Domain zuerst anmeldet - muss längst nicht das letzte Wort in der Sache sein. Relativ sicher ist man, wenn man eine Domain so wählt, dass sie den eigenen Tätigkeitsbereich, ggf. auch lokal oder regional, konkretisiert und fremde Interessen unberührt lässt, insbesondere Verwechslungen, Etikettenschwindel und dergleichen ausschließt.

smcheckico.gif (1689 Byte)Der beste Check ist eine Suchmaschinenrecherche. Dann dürfte klar werden, ob der Wunschbegriff noch frei ist und inwieweit der Begriff in anderen Zusammenhängen geschützt ist. 

smcheckico.gif (1689 Byte)Achten Sie bei Reservierung des Domainnamens durch einen Provider darauf, dass die Domain tatsächlich bei der Registrierungsstelle auf Sie selbst (admin-c) angemeldet wird. 

smcheckico.gif (1689 Byte)Mit der Erstellung einer Website entsteht ein urheberrechtlich geschütztes Werk, auch wenn keine Eintragungen oder Copyright-Vermerke damit verbunden sind. Wer sich mit "Copy and Paste" bereichert, kann deshalb diverse urheberrechtliche Probleme mit eher unangenehmen Rechtsfolgen bekommen. Texte, Fotos, Bilder sind kein Allgemeingut, sondern darauf liegen regelmäßig Urheberrechte von Dritten. Wer selbst keinen "content" herstellen kann, sollte auf frei verwendbare Inhalte im Internet zugreifen.

smcheckico.gif (1689 Byte)Wenn Sie wie viele die Erstellung einer Website von einem Webdesigner machen lassen, achten Sie sehr genau auf die  Verträge. Fast immer bleibt der Webdesigner Inhaber des Urheberrechts an der von ihm entworfenen Seite. Dann gilt der Zweckübertragungsgrundsatz: Der Inhaber der Seite hat kein Recht, diese Arbeit in anderen Medien zu verwenden und insbesondere auch nicht das Recht,  die Seite oder Grafiken zu verändern. Das kann mehr als lästig sein, wenn Sie etwa Farbe, Logos, Schriftfonds etc. wechseln wollen. Hier hilft nur ein entsprechender Vertrag mit dem Designer einschließlich seiner Mitarbeiter. Anderenfalls gehört Ihnen Ihre eigene Seite nicht wirklich und jedes neue Logo kann zum Problem werden. 

smcheckico.gif (1689 Byte)Die Frage, ob Links auf Ihrer Homepage rechtlich zu beanstanden sind, ist  nach der noch uneinheitlichen Rechtssprechung nicht klar zu beantworten. Grundsätzlich haftet man für Links gem. § 5 TDG zivil- als auch strafrechtlich.

Vgl. § 5 TDG:

(1) Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.

(4) Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 85 des Telekommunikationsgesetzes von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.

Nach Ansicht des LG Hamburg besteht eine Kontrollpflicht für bei der Verwendung von Links. Überprüfen Sie die Linkadresse des Links daher in regelmäßigen Abständen. Hilft ein "Disclaimer", mit dem sich  Webseitenbetreiber von Links distanzieren wollen? Wohl eher nicht, aber schaden kann es auch nicht, deshalb sollte man Disclaimer ruhig setzen, aber sich nicht in letzter Konsequenz darauf verlassen.

Links sind tendenziell zulässig, soweit sich der Inhaber der verlinkten Seite nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, was selten vorkommen dürfte. Problematisch wird die Frage der Deep-Links. Deep-Links verlinken auf eine fremde Website unter Umgehung der Startseite. Hier wird ein Einverständnis des Inhabers der verlinkten Seite in der Regel nicht angenommen, sodass es besser wäre, vorher eine Genehmigung einzuholen.

smcheckico.gif (1689 Byte)Grundsätzlich gilt, dass fremde Seiten, gerade wenn sie "Frames" haben, als solche gekennzeichnet werden sollten. Keinesfalls dürfen die fremden Seiten als eigenes Produkt erscheinen.  Immer  ist es besser, die Genehmigung  des Inhabers der gelinkten Seite einzuholen bzw. sich die Frage vorzulegen, ob man überhaupt eine solche Darstellungslösung wählt.

smcheckico.gif (1689 Byte)Ein Dauerfehler ist der Verstoß gegen § 6 TDG bzw. § 6 MDStV.

Auszug aus dem Gesetz: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1.....

Es muss für den Nutzer Ihrer Seite jederzeit erkennbar sein, wer für die Seite verantwortlich ist. Diese Anbieterkennzeichnung besteht in Nennung von Namen und Adresse, bei Firmen mit Bezeichnung des Verantwortlichen mit vollem Namen. Umsatzsteuer-ID nicht vergessen! Das Impressum muss gut erkennbar und erreichbar sein.

smcheckico.gif (1689 Byte)Metatags werden oftmals verwendet, um in Suchmaschinen leichter aufzufinden zu sein. Die Metatags erscheinen in der HTML-Codierung der jeweiligen Seite. Ihr Nutzen ist übrigens mehr als zweifelhaft.  Achten Sie darauf, bei Verwendung von Metatags - gerade bei gewerblichen Angeboten - keine Markennamen zu verwenden, soweit sie nicht berechtigt sind.

smcheckico.gif (1689 Byte)Inhaber eines E-Shops, einer B2B oder B2C-Internetseite verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die  allgemeine rechtliche Regelungen zugunsten des Anbieters verändern. In allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der Regel Fragen des Vertragsschlusses, der Haftung, des Gewährleistungsausschlusses und - allerdings nur bei Vollkaufleuten wirksam - des Gerichtsstandes geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man zwar "klauen", aber Verlass ohne Prüfung durch einen Spezialisten ist nicht darauf.

smcheckico.gif (1689 Byte)Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Einbeziehung in den Vertrag. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen muss daher deutlich aufmerksam gemacht werden. Am besten ist neben einem Link die Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich in einen zugesendeten Formular und eine entsprechende Bestätigung durch den Kaufinteressenten.

smcheckico.gif (1689 Byte)Die Hinweispflichten eines Unternehmens gegenüber Kunden sind zahlreich. Diese Informationen sind nach der Rechtsprechung dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Kenntnis zu bringen und zwar spätestens bei Lieferung. Da die Rechtsprechung sich über die Definition nicht einig ist, sollte man die Übersendung einer Diskette, CD-Rom oder einer E-Mail erwägen. Sollten hier Fehler gemacht werden, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß und im Übrigen hat das Einfluss auf das  Widerrufsrecht.

Informieren Sie Kunden über folgende Umstände (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

- Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,

- Zeitpunkt, wann der Vertrag zustande kommt sowie Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,

- einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen sowie ggf. einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,

- den Preis der Ware oder Dienstleistung bzw. die genaue Zusammensetzung dieses Preises nebst Liefer- und Versandkosten,

- Modus hinsichtlich der Zahlung, der Lieferung und Erfüllung,

- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3 FernAbsG,

- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,

- Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts sowie Kündigungsbedingungen. Machen Sie hier keine Fehler, sonst kann es noch nach langen Zeiten unangenehme "Feedbacks" geben.

 

Ein schwieriges Kapitel

Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung 

Im Einzelnen ist bei der Frage, wie Kunden richtige hinsichtlich von Widerrufs- und Rückgaberechten richtig zu belehren sind, selbst in der obergerichtlichen Rechtsprechung vieles unklar. 

Hinsichtlich von Widerrufs- und Rückgabelehrungen verweisen wir auf Anlage 2 und 3 zu § 14 BGB InfoV

 

Muster 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch Rücksendung der Sache) (2) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache) (2). Der Widerruf ist zu richten an: (3)

Widerrufsfolgen (4)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben) (5). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (6). (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und Gefahr) (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.) (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise (8)

Finanzierte Geschäfte (9)

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (10)

Gestaltungshinweise

(1)  

Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat".

(2)  

Der Klammerzusatz kann bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, entfallen.

(3)  

Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

(4)  

Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).

(5)  

Der Klammerzusatz entfällt bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB.

(6)  

Bei Finanzdienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:

"Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen."

(7)  

Ist entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist an dieser Stelle in das Muster folgender Text aufzunehmen:

"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

(8)  

Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)."

Gilt das Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis wie folgt:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben."

Bei einem Widerrufsrecht nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

"Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch abgefasst, gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes gebeten und ihn nicht erhalten haben.

Bei Widerruf müssen Sie ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung erstatten."

Sofern bei einem Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB eine Regelung einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht erfolgt gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

"Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen."

Diese Rubrik entfällt, wenn keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.

(9)  

Die nachfolgenden Hinweise für finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt.

Wenn für das finanzierte Geschäft belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:

"Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat."

Wenn für den Darlehensvertrag belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie folgt:

"Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind, oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten."

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den folgenden Satz zu ersetzen:

"Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt."

(10)  

Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.

 

Muster

Rückgabebelehrung

 

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen) (1) durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: (2)

(3) (4)

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Finanziertes Geschäft (5)

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (6)

Gestaltungshinweise:

(1)  

Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat".

(2)  

Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.

(3)  

Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

"Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen): Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei Ihnen abholt."

(4)  

Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

"Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt."

(5)  

Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt:

"Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten."

(6)  

Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Falle sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der Rückgabebelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e) (einsetzen): Firma des Unternehmers)" zu ersetzen."

 

smcheckico.gif (1689 Byte)So könnte eine Datenschutzerklärung aussehen:

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unserem Angebot und möchten, dass Sie sich bei Ihrem Besuch unserer Internetseiten auch in Blick auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sicher fühlen. Wir verwenden Ihre personengebundenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Verträge etc.  Alle Kunden/Teilnehmerdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten speichern wir nur dann, wenn Sie als Nutzer uns diese Daten aktiv von sich aus zur Verfügung stellen, also im Rahmen der Nutzung eines geschützten Bereichs unseres Internetauftritts. Für solche registrierten Kunden gelten die vertraglich vereinbarten Regelungen. Wir benötigen die Daten, um Sie bei einem Besuch der geschützten Seiten unseres Internetauftritts zu authentifizieren. Ihre Daten werden nicht zur Analyse Ihres Userverhaltens verarbeitet, sondern nur im Rahmen der vorbezeichneten Zwecksetzung.  

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an Email Adresse oder schreiben  Sie uns per Post an die Cyberspace-GmbH Adresse oder Fax Nummer. Wir geben Ihre Daten einschließlich Ihrer Wohn-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dienstleistungspartner, die zur Teilnahme oder Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das notwendige Minimum.

Sofern Sie externe Links nutzen, die im Rahmen des Internetauftritts der Cyberspace-GmbH angeboten werden, erstreckt sich diese Datenschutzerklärung nicht auf diese Links. Wenn wir Links anbieten, bemühen wir uns sicherzustellen, dass auch diese unsere Standards einhalten. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch andere Anbieter. Informieren Sie sich insoweit bitte auf den Webseiten der anderen Betreiber über die dort geltenden Datenschutzerklärungen.  

In einigen Bereichen der Website werden sogenannte Cookies eingesetzt, um Ihnen unsere Leistung individueller zur Verfügung stellen zu können. Cookies sind Kennungen, die ein Webserver an Ihren Computer senden kann, um ihn für die Dauer des Besuches zu identifizieren. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies aber auch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie über die Platzierung von Cookies informiert.

Wir sind gerne bereit für Sie einen Check Ihrer Website im Blick auf die angesprochenen Probleme durchzuführen.

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