Da
gerade bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien die im
Vertrag getroffenen Regeln für den Ausgang eines Prozesses – regelmäßig
handelt es sich um Kündigungsschutzprozesse - oftmals entscheidend sind,
bietet es sich sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an, den
Vertrag einer sorgfältigen Prüfung unterziehen zu lassen. Die
entstehenden Kosten, wenn wir den Arbeitsvertrag für Sie prüfen, sind im
Hinblick darauf, dass man möglicherweise einem späteren Streit aus dem
Weg gehen kann, regelmäßig eine sinnvolle Investition. Die Kosten
variieren je nachdem, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten
Vertrag handelt, im Blick auf die Höhe des Arbeitslohns und sind vor
allem davon abhängig, wie umfangreich der Vertrag ist.
Es gibt
selbstverständlich einfache Standardklauseln und andererseits
individuelle Klauseln, deren Zulässigkeit sich nicht ohne weiteres der
juristischen Kontrolle erschließt. Eine Erstberatung kostet bis Ende Juni
2006 zwischen
30,00 € bis maximal
190,00 € zuzüglich
Umsatzsteuer – also maximal 243,60
€. Allerdings ist bei komplexeren Verträgen eine
Einmalberatung nicht ausreichend.
Sollte
eine ausführliche Begutachtung eines Vertrages erwünscht oder notwendig
sein, etwa bei der Prüfung von Vertragsunterlagen, Ausgestaltung oder
schriftlichen Stellungnahmen, so vereinbaren wirr mit Ihnen ein
angemessenes Honorar vorab. So können sich beide Seiten Überraschungen
ersparen.
Wir sind im Übrigen auch gerne bereit, entsprechende Regelungen mit der
jeweiligen Vertragspartei direkt auszuhandeln, soweit Sie nicht eine Hintergrundtätigkeit
bevorzugen, die mitunter vorteilhaft ist.
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