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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Anwaltliche Vertretung in Asyl-Fällen bzw. bei politischer Verfolgung im Heimatland

Verwaltungsbehördliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren

Achtung: Neues Aufenthaltsgesetz ab dem 01.Januar 2005

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Das neue „Aufenthaltsgesetz (AufenthG)“ löst das bislang geltende Ausländergesetz ab und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend von ihrem Zweck statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln.
Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeiten, seit nunmehr fast 15 Jahren, immer wieder Fälle aus dem Bereich des  Asylrechts und allgemeinen Ausländerrechts. Sollten Sie in Ihrem Heimatland politisch verfolgt worden sein, können wir Ihnen helfen, Ihr Anliegen effektiv vor Ausländerämtern, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und Verwaltungsgerichten zu vertreten, da uns die meisten Fallkonstellationen geläufig sind und wir die möglichen Verlaufsformen solcher Verfahren gut kennen.

Wir erwarten aber, dass Ihre Verfolgungsgeschichte in sich schlüssig ist, da wir unter keinen Umständen die von Ihnen vorgestellten Fakten modifizieren. Wenn Sie ihre Probleme nicht besonders detailliert darlegen können, sind die Aussichten auf einen Erfolg vor deutschen Behörden und Gerichten äußerst begrenzt. Auch wenn das keine Voraussetzung für ein erfolgreiches Asylverfahren ist, ist es äußerst hilfreich, wenn Sie authentische Dokumente besitzen, die Ihr Anliegen bzw. Ihre Verfolgungssituation plausibel machen.

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Rathausgasse 9 - 53111 Bonn (Stadtmitte)

Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - Email

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:04.03.2008