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Anwaltliche
Vertretung in Asyl-Fällen bzw. bei politischer Verfolgung im Heimatland
Verwaltungsbehördliche
und verwaltungsgerichtliche Verfahren
Achtung: Neues Aufenthaltsgesetz ab dem 01.Januar
2005 |
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| Das neue „Aufenthaltsgesetz
(AufenthG)“ löst das bislang geltende Ausländergesetz ab
und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend
von ihrem Zweck statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln. |
| Wir vertreten
seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeiten, seit nunmehr fast 15 Jahren,
immer wieder Fälle aus dem
Bereich des Asylrechts und allgemeinen Ausländerrechts. Sollten Sie in Ihrem
Heimatland politisch verfolgt worden sein, können wir Ihnen helfen, Ihr Anliegen effektiv
vor Ausländerämtern, dem Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge und Verwaltungsgerichten zu vertreten, da uns die meisten
Fallkonstellationen geläufig sind und wir die möglichen Verlaufsformen solcher Verfahren
gut kennen. Wir erwarten aber, dass Ihre
Verfolgungsgeschichte in sich schlüssig ist, da wir unter keinen Umständen die von Ihnen
vorgestellten Fakten modifizieren. Wenn Sie ihre Probleme nicht besonders detailliert
darlegen können, sind die Aussichten auf einen Erfolg vor deutschen Behörden und
Gerichten äußerst begrenzt. Auch wenn das keine Voraussetzung für ein erfolgreiches
Asylverfahren ist, ist es äußerst hilfreich, wenn Sie authentische Dokumente besitzen,
die Ihr Anliegen bzw. Ihre Verfolgungssituation plausibel machen.
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