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  Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

Anerkennung

deutscher Scheidungsurteile

Die Prüfung und Entscheidung eines Ersuchens auf Anerkennung eines  deutschen Scheidungsurteils in der Türkei unterliegt dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung. Der andere Ehegatte ist als Beklagter zu benennen und der Anerkennungsantrag diesem zuzustellen und am Tag der Verhandlung im einfachen Verfahren zu prüfen und eine Entscheidung zu fällen. Um hinkende Rechtsverhältnisse auszuschließen, ist zunächst das türkische Anerkennungsverfahren durchzuführen, bevor eine erneute Eheschließung in Deutschland erfolgen kann.
Ausländerrechtliche Probleme und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Da wir uns seit mehr als zehn Jahren mit ausländerrechtlichen Problemen befassen, können wir Ihnen auch die Folgen einer Scheidung für Ihren ausländerrechtlichen Status erläutern.

Zum Thema >> Scheinehe

Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht

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Telefon: 0228/63 57 47 oder 69 45 44 - Telefax: 0228/65 85 28 - Email

Copyright Dr. Palm - 2000 - Stand:21.04.2008